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Aktenzeichen V 237/34

Datum 24.11.1934

Leitsatz 1. Erstreckt sich die satzungsmäßige Beschränkung, der bei kommunalen Sparkassen die Vertretungsmacht der Beamten und Angestellten unterworfen ist, auch auf die Erteilung einer Vollmacht zu einem die Sparkasse verpflichtenden Geschäft? Kann gegenüber der Satzung die Vorschrift in § 54 HGB. Geltung beanspruchen? 2. Zum Begriff des Geschäfts der laufenden Verwaltung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464092060042

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