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Aktenzeichen VII 183/34
Datum 27.11.1934
Leitsatz 1. Tritt die Schiedsabrede gemäß § 1027 Abs. 1 ZPO. n. F. auch dann außer Kraft, wenn vor dem 1. Januar 1934 der gegen einen Vollkaufmann gerichtete Hauptanspruch an einen Vollkaufmann abgetreten worden ist? 2. Zur Frage des Übergangs der Schiedsabrede auf den Abtretungsgläubiger.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464092070052
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