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Aktenzeichen I 112/34
Datum 28.11.1934
Leitsatz Darf eine Bank, die als Zeichnungsstelle für die Reichsbahnanleihe von 1931 tätig ist, an den bei ihr gezeichneten Stücken ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Forderungen ausüben, die mit der Zeichnung nicht zusammenhängen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464092080057
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