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Aktenzeichen VI 266/34

Datum 03.12.1934

Leitsatz Wer ist Hauptschuldner im Sinne des § 774 BGB., wenn der Rückbürge den Bürgen befriedigt und von dem Schuldner, der wieder dem genannten Rückbürgen gegenüber Rückbürgschaft übernommen hat, Erstattung verlangt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640920A0067

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