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Aktenzeichen II 62/34

Datum 04.12.1934

Leitsatz Kann für Aktien, welche einer offenen Handelsgesellschaft gehören, das Stimmrecht ausgeübt werden bei der Beschlußfassung über einen Antrag, der die Prüfung der Frage bezweckt, ob gegen die Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats wegen ihrer Geschäftsführung Schadensersatzansprüche erhoben werden können, wenn ein Teilhaber der offenen Handelsgesellschaft Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640920B0071

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