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Aktenzeichen II 85/34

Datum 19.10.1934

Leitsatz 1. Für welchen Fall ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts die Unterscheidung zwischen Erstaktionär und nachträglichem Erwerber der Aktie im Hinblick auf § 213 HGB. gemacht worden? 2. Über die Voraussetzungen des sog. Umsatzgeschäftes nach dieser Rechtsprechung. 3. Genügt es im Falle der Zahlung des Kaufpreises für Aktien der Aktiengesellschaft durch diese aus ihrem Stammvermögen zur Ausschließung der Anwendbarkeit der §§ 213, 217 HGB., daß sie die Zahlung erkennbar "im Auftrage" oder "als Vertreterin" oder als Bürgin des Erwerbers der Aktien leistet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640920E0084

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