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Aktenzeichen II 186/34

Datum 02.11.1934

Leitsatz 1. Können die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats einer Gesellschaft mbH. nach außen auch dann selbständig tätig werden, wenn sie dazu nicht von der Gesamtheit der Aufsichtsratsmitglieder ermächtigt und ihnen auch nicht durch Gesetz oder Vertrag selbständig auszuübende Rechte und Pflichten übertragen worden sind? 2. Hat die Nichtentstehung des Aufsichtsrats einer Gesellschaft mbH. oder der Verlust seiner Beschlußfähigkeit für die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder die Nichtentstehung oder den Wegfall ihrer Pflichten schlechthin zur Folge? 3. Kann unter den zu 2 genannten Voraussetzungen ein völliges Untätigbleiben der im Aufsichtsrat verbliebenen Mitglieder ihre Haftung für den der Gesellschaft aus der Unterlassung entstehenden Schaden begründen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464092150145

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