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Aktenzeichen III 105/34
Datum 13.11.1934
Leitsatz Kann ein (preußischer) Notar, der statt der erforderlichen Beurkundung einer Willenserklärung deren Beglaubigung vorgenommen hat, gegenüber dem Vorwurf der schuldhaften Verletzung seiner Belehrungspflicht einwenden, er habe die rechtliche Bedeutung der von ihm gelesenen Erklärung nicht erkannt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464092160155
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