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Aktenzeichen III 34/34

Datum 27.11.1934

Leitsatz 1. Kann Jemand, der im Dienst einer Stadtgemeinde steht, auf Feststellung klagen, daß seine Bezüge nicht, wie die Stadt behauptet, Angestelltenvergütung, sondern Beamtengehalt seien? 2. Zur Rechtsstellung städtischer Beamtenanwärter. 3. Hat das Beamtenrechts-Änderungsgesetz vom 30. Juni 1933 Bedeutung für die Frage, ob ein vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unter Aushändigung einer Anstellungsurkunde angestellter städtischer Beamter lebenslänglicher Beamter oder Kündigungsbeamter ist? 4. Können preußische Kommunalbehörden ihre Beamten auch dann als Beamte im Vorbereitungsdienst unter Vorbehalt der Kündigung beschäftigen, wenn die Tätigkeit der Beamten in Wirklichkeit nicht ihrer Vorbereitung dient?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464092170159

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