Aktenzeichen II 148/34
Datum 11.12.1934
Leitsatz 1. Muß, wenn mehrere Gesellschafter aus demselben Grunde aus einer offenen Handelsgesellschaft ausgeschlossen werden sollen, die Ausschließungsklage auch gegen den von ihnen gerichtet werden, der den Ausschließungsgrund für seine Person anerkennt und sich durch Vertrag mit den die Ausschließung begehrenden Gesellschaftern für den Fall zum Ausscheiden verpflichtet, daß die Ausschließungsklage gegen die übrigen auszuschließenden Gesellschafter durchdringt? 2. Müssen die Gesellschafter, welche die Ausschließung eines anderen Gesellschafters betreiben, zunächst versuchen, die dem Unternehmen von diesem drohende Gefahr auf anderem Wege als durch seine Ausschließung abzuwenden, etwa durch Änderung des Gesellschaftsvertrags? 3. Ist die Tatsache, daß ein Gesellschafter Nichtarier ist, ein in seiner Person liegender wichtiger Grund zur Ausschließung? Genügt die Eigenschaft als Nichtarier für sich allein schon zur Ausschließung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464092180169
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