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Aktenzeichen III 201/34

Datum 04.12.1934

Leitsatz Handelt der Verkäufer (Vermieter) einer dem Käufer (Mieter) auf Grund eines Abzahlungsgeschäfts übergebenen beweglichen Sache, der diese gegen den Willen des mit Teilzahlungen im Rückstand befindlichen Käufers (Mieters) ohne obrigkeitliche Hilfe und ohne Zug um Zug-Rückgewähr der empfangenen Leistungen wieder an sich nimmt, auch dann widerrechtlich, wenn ihm für den Fall nicht pünktlicher Leistung von Teilzahlungen (Mietraten) ein Wegnahme-(Rücktritts-)recht vertraglich zusteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464092190182

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