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Aktenzeichen I 143/34
Datum 08.12.1934
Leitsatz 1. Ist ein lediglich zum Zweck der Preisspekulation abgeschlossenes Geschäft schon deshalb als wirtschaftlich berechtigt anzuerkennen, weil es sich auf eine Warengattung bezieht, die zum Geschäftskreis des Abschließenden gehört? 2. Wann ist die Einrede der Arglist gegenüber dem Spieleinwand zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640921A0190
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