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Aktenzeichen IV B 63/34

Datum 13.12.1934

Leitsatz 1. Ist in Ehesachen die Sprungrevision gegeben? 2. Gilt auch die Einlegung einer nicht statthaften Sprungrevision als Verzicht auf das Rechtsmittel der Berufung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640921C0209

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