zurück
Aktenzeichen IV B 63/34
Datum 13.12.1934
Leitsatz 1. Ist in Ehesachen die Sprungrevision gegeben? 2. Gilt auch die Einlegung einer nicht statthaften Sprungrevision als Verzicht auf das Rechtsmittel der Berufung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640921C0209
zurück