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Aktenzeichen I 184/34
Datum 15.12.1934
Leitsatz 1. Von welchem Zeitpunkt an kann Schadensersatz wegen schuldhafter Patentverletzung verlangt werden? 2. Genügt zur Begründung der Schadensersatzpflicht des Patentverletzers die Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis vom Gegenstand des Patents, oder muß ihm auch noch die Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis des Schutzumfangs des Patents nachgewiesen werden? 3. Welche Maßnahmen muß der wegen Patentverletzung Verwarnte ergreifen, um dem Vorwurf grobfahrlässiger Unkenntnis vom Schutzumfang des Patents zu begegnen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464092200225
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