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Aktenzeichen IV 238/34

Datum 20.12.1934

Leitsatz Ist Unterleibstuberkulose der Frau eine zur Anfechtung der Ehe berechtigende persönliche Eigenschaft im Sinne des § 1333 BGB., wenn sie zwar nicht unheilbar ist, aber den körperlichen Zustand der Frau dauernd in einer Weise beeinflussen wird, daß die Erzeugung von Nachkommen oder jedenfalls von solchen Nachkommen, die nicht mit der Anlage zur Tuberkulose behaftet sind, ausgeschlossen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464092240241

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