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Aktenzeichen IV 261/34

Datum 21.01.1935

Leitsatz 1. Erfordert die Entstehung und der Fortbestand des Pfandrechts des Vermieters (Verpächters), daß der Mieter (Pächter) Alleineigentümer der eingebrachten Sachen ist? 2. Hat der Vermieter (Verpächter) zum Nachweis des Pfandrechts das Eigentum des Mieters (Pächters) an den eingebrachten Sachen zu beweisen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464092340334

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