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Aktenzeichen II 221/34

Datum 01.03.1935

Leitsatz 1. Über die Wandelbarkeit des Rechtsbegriffs des Verstoßes gegen die guten Sitten des Wettbewerbs. 2. Stellt der Hinweis darauf, daß ein Mitbewerber Ausländer ist oder seine Ware im Ausland erzeugen läßt, auch jetzt noch eine wettbewerbsfremde persönliche und daher nach § 1 UnlWG. unzulässige Reklame dar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464093010001

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