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Aktenzeichen VII 272/34

Datum 29.01.1935

Leitsatz Kommt der ausländische Gläubiger einer auf Reichsmark lautenden Hypothekenforderung in Annahmeverzug, wenn er, nachdem die Stelle für Devisenbewirtschaftung die Genehmigung der Zahlung des geschuldeten Reichsmarkbetrags versagt, aber die Rückzahlung in Reichsmark auf Sperrkonto bei einer Devisenbank genehmigt hat, es ablehnt, der Rückzahlung auf Sperrkonto an Erfüllungsstatt zuzustimmen, und sich weigert, löschungsfähige Quittung Zug um Zug gegen Rückzahlung auf Sperrkonto zu erteilen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464093030017

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