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Aktenzeichen III 221/34
Datum 05.02.1935
Leitsatz 1. Zum Begriff der Anstellungsurkunde nach § 1 des preußischen Kommunalbeamtengesetzes vom 30. Juli 1899. 2. Liegt eine nach dem Beamtenrechts-Änderungsgesetz vom 30. Juni 1933 gültige Berufung als Beamter vor, wenn die Anstellungsbehörde dem Anzustellenden nur deshalb eine Anstellungsurkunde ausgehändigt hat, weil er ein rechtskräftiges Urteil dahin erstritten hatte, daß er bereits durch Übertragung obrigkeitlicher Befugnisse Beamter geworden sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464093070036
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