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Aktenzeichen VII 296/34

Datum 19.02.1935

Leitsatz 1. Ist das durch § 80 des Versicherungsaufsichtsgesetzes neuer Fassung geschaffene Konkursvorrecht auch in der Transportversicherung anwendbar? 2. Kann es noch geltend gemacht werden, wenn schon vor seiner Einführung (1. April 1931) der Versicherungsnehmer seine Schadensforderung als gewöhnliche Konkursforderung angemeldet und ein Prüfungstermin darüber stattgefunden hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640930B0069

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