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Aktenzeichen VII 209/34
Datum 19.02.1935
Leitsatz Kann für eine vor dem Inkrafttreten des § 80 des Versicherungsaufsichtsgesetzes n. F. ohne Vorrecht angemeldete Konkursforderung das durch dieses Gesetz geschaffene Vorrecht noch geltend gemacht werden, nachdem die Forderung ohne Vorrecht zur Tabelle festgestellt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640930C0078
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