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Aktenzeichen III 247/34

Datum 22.02.1935

Leitsatz Gehört die Befolgung der in § 59 Abs. 1 der preußischen Geschäftsanweisung für die Gerichtsvollzieher gegebenen Vorschriften zu den Amtspflichten, die dem Gerichtsvollzieher gegenüber dem aus dem Besitz eines Grundstücks zu setzenden Schuldner obliegen? Ergibt sich aus diesen Vorschriften die Amtspflicht des Gerichtsvollziehers, von der bevorstehenden zwangsweisen Räumung eines Grundstücks den Schuldner zu benachrichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464093150136

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