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Aktenzeichen VII 382/34
Datum 02.04.1935
Leitsatz 1. Inwieweit muß die Versicherungsgesellschaft für Erklärungen ihres Vermittlungsagenten einstehen, die dieser bei Stellung eines Versicherungsantrages dem Versicherungsnehmer über den Inhalt und die Bedeutung der Versicherungsbedingungen und sonstigen Anforderungen der Gesellschaft -- Fragen im Antragsvordruck -- gibt? 2. Kommt § 44 VVG. in Betracht, wenn der Vermittlungsagent unter Verletzung seiner Aufklärungs- und Belehrungspflicht auch selbst tätig wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640931F0186
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