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Aktenzeichen II 324/34
Datum 12.03.1935
Leitsatz 1. Bedarf ein genossenschaftliches Recht zu seiner Entstehung noch einer besonderen Mitteilung durch den Vorstand an den Genossen, wenn dieser beim Zustandekommen des hierauf gerichteten Beschlusses der Generalversammlung der Genossen und seiner Feststellung in der Versammlung selbst zugegen gewesen ist? 2. Muß der Genosse einer Baugenossenschaft das ihm zufolge eines Generalversammlungsbeschlusses verkaufte Haus bei seinem Austritt aus der Genossenschaft wieder herausgeben? 3. Zur Anwendung des § 139 BGB.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464093220201
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