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Aktenzeichen IV 328/34
Datum 14.03.1935
Leitsatz Ist eine Abweichung der weiblichen Geschlechtsorgane von ihrer regelmäßigen Beschaffenheit schon dann eine zur Anfechtung der Ehe berechtigende persönliche Eigenschaft, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß sie die Unfruchtbarkeit der Frau zur Folge hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464093230211
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