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Aktenzeichen III 169/34
Datum 19.03.1935
Leitsatz Bestimmt sich die Haftung des Reichs für den Zustand der in seiner Verwaltung befindlichen Seewasserstraßen nach ähnlichen Grundsätzen, wie sie für die Pflicht der politischen Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten, den Verkehr auf Landstraßen, Ortswegen usw. zu sichern?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640932B0275
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