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Aktenzeichen VII 203/34

Datum 29.03.1935

Leitsatz 1. Wann findet aus Vergleichen über öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten der ordentliche Rechtsweg statt? 2. Zur Frage der Zulässigkeit solcher Vergleiche. 3. Kann dem Gemeinwesen, das sich auf einen solchen Vergleich beruft, die Einrede der Unzulässigkeit der Rechtsausübung entgegengehalten werden, weil ein öffentlich-rechtlicher Anspruch nicht bestanden habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640932C0280

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