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Aktenzeichen VI 555/34

Datum 11.04.1935

Leitsatz Gestattet das Reichsrecht dem Landesgesetz, Ansprüche auf einen anderen (Land- oder Gemeindeverband) zu übertragen, die nach Reichsrecht einem verunglückten Landes- oder Kommunalbeamten in einem reichsgesetzlich der Unfallversicherung nicht unterliegenden Betriebe oder seinen Hinterbliebenen zustehen oder in seiner Person entstanden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640932E0292

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