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Aktenzeichen IV B 31/35

Datum 02.05.1935

Leitsatz Ist für die Bewilligung einer Vergütung an den Vormund oder Pfleger Voraussetzung, daß dieser Vermögen des Mündels oder Pflegebefohlenen verwaltet hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464093340317

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