Aktenzeichen II 283/34
Datum 15.03.1935
Leitsatz 1. Kann der Übergang des Eigentums an einer beweglichen Sache auch an die Bezahlung einer nicht in dem Veräußerungsgeschäft wurzelnden, künftig entstehenden Forderung geknüpft werden? Ist insbesondere ein Eigentumsvorbehalt zulässig, durch den sich der Veräußerer einer beweglichen Sache das Eigentum an dieser und allen dem Erwerber weiterhin zu liefernden Sachen vorbehält, bis er wegen aller aus seiner Geschäftsverbindung mit dem Erwerber entstandenen und noch entstehenden Forderungen Befriedigung erlangt hat? 2. Zur Frage der Sorgfaltspflicht des Erwerbers einer beweglichen Sache bei der Sicherungsübereignung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464093350321
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