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Aktenzeichen VI 540/34
Datum 11.04.1935
Leitsatz 1. Ist der Grundsatz der Gefährdungshaftung auf einen Fall auszudehnen, wo durch das Herabfallen eines Drahtes von einer Starkstromleitung ein Mensch getötet wird? 2. Zum Umfang der an die Sorgfaltpflicht des Unternehmers einer solchen Leitung zu stellenden Anforderungen. 3. Über die rechtliche Bedeutung der Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Stromanlagen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464093390353
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