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Aktenzeichen VII 377/34

Datum 10.05.1935

Leitsatz Ist unter der "Mitbenutzung des Anschlusses durch Dritte" in § 1 der Allgemeinen Bedingungen für Privatgleisanschlüsse vom 1. Juli 1922 nur die Überführung von Gütern von der Reichsbahn zu den Dritten und von diesen zur Reichsbahn zu verstehen oder jedes Befahren des Gleisnetzes auf dem Gelände des Anschließers durch Dritte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640933B0369

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