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Aktenzeichen VI 618/34
Datum 13.05.1935
Leitsatz 1. Kann der bei einer Sachgründung begangene, während des Grundverfahrens nicht geheilte Fehler noch während des Betragsverfahrens geheilt werden? 2. Kann ein auf Rechtsirrtum beruhender Aussetzungsbeschluß ein Feststellungsinteresse begründen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640933C0373
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