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Aktenzeichen IV 13/35

Datum 20.05.1935

Leitsatz Können die Scheidungsgründe der §§ 133 bis 135 des öst. allg. Bürgerl. Gesetzbuchs in Deutschland zur Geltung gebracht werden? Wie gestaltet sich das Verfahren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464093410399

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