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Aktenzeichen VII 359/34

Datum 09.04.1935

Leitsatz Hat der Prozeßrichter im Aufhebungsverfahren über die Ablehnung von Schiedsrichtern zu entscheiden, wenn eine gerichtliche Entscheidung über die Ablehnung gemäß § 1045 ZPO. nicht vorliegt? Kann eine solche Entscheidung nach dieser Vorschrift noch ergehen, nachdem der Schiedsspruch erlassen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094010001

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