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Aktenzeichen VI 562/34

Datum 13.05.1935

Leitsatz 1. Wie ist der Ersatzanspruch des öffentlichen Versicherungsträgers zu bemessen, wenn dem Verletzten wegen eigenen Mitverschuldens nur ein Anspruch auf Ersatz der Hälfte seines Schadens zusteht? 2. Ist es für den Ersatzanspruch von Bedeutung, wenn die eigenen Ansprüche des Verletzten verjährt sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094030019

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