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Aktenzeichen VI 16/35

Datum 23.05.1935

Leitsatz 1. Welche Anforderungen sind an die Darlegung eines Schadens zu stellen? 2. Kann ein Schadensersatz versagt werden, weil die Verhältnisse unübersehbar seien? 3. Kann wegen vermehrter, aber unbefriedigt gebliebener Bedürfnisse eine nachträgliche Entschädigung verlangt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640940B0068

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