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Aktenzeichen IV GB 192/35
Datum 25.07.1935
Leitsatz Kann das Amtsgericht eine von ihm eingeleitete Entmündigungssache dem Amtsgericht des Aufenthalts des zu Entmündigenden überweisen, bevor dessen Vernehmung durch den ersuchten Richter und eine Begutachtung seines Geisteszustandes durch Sachverständige stattgefunden hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094110127
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