Aktenzeichen VI 38/35
Datum 06.06.1935
Leitsatz 1. Wird die Rechtswirksamkeit der Abtretung eines auf Vertragsverletzung gestützten Schadensersatzanspruchs dadurch in Frage gestellt, daß die Vertragshaftung zur Herstellung desselben wirtschaftlichen Zustandes führt, der bestehen würde, wenn die Haftung auch auf Grund unerlaubter Handlung bestände und ein hierauf gestützter Anspruch nicht abtretbar wäre? 2. Geht im Falle der Haftpflichtversicherung für fremde Rechnung durch die Zahlung seitens des Versicherers der Anspruch des Dritten auf den Versicherer über? 3. Kann im Falle der Haftpflichtversicherung dem Anspruch des Versicherers, der auf Abtretung des Anspruchs aus § 1542 RVO. und des Anspruchs des Verletzten gestützt wird, entgegengehalten werden, daß der Versicherte, für den der Versicherer Zahlung geleistet hat, dem Beklagten ausgleichspflichtig sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094150137
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