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Aktenzeichen II 350/34

Datum 21.06.1935

Leitsatz Kann, wenn ein vorläufig vollstreckbares und vollstrecktes Urteil aufgehoben und der Kläger zum Schadensersatz verurteilt worden ist, diese Entscheidung gegen den Zessionar, dem der Klaganspruch nach Eintritt der Rechtshängigkeit abgetreten worden ist, vollstreckt und zu diesem Zwecke die Vollstreckungsklausel gegen ihn erteilt werden? In welchem Verfahren muß der Einwand erhoben werden, daß der Empfänger des beigetriebenen Betrages nicht mehr bereichert sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640941A0166

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