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Aktenzeichen II B 5/35

Datum 21.06.1935

Leitsatz 1. Liegt dieselbe Rechtsfrage im Sinne von § 28 Abs. 2 FGG. vor, wenn über die Notwendigkeit des Sonderbeschlusses einzelner Aktionärgruppen einmal zu § 288 Abs. 3 HGB. entschieden worden ist und nun erneut zu § 275 Abs. 3 a. a. O. entschieden werden soll? 2. Ist ein Sonderbeschluß der in Betracht kommenden Aktionärgruppen auch dann erforderlich, wenn der Gesamtbeschluß der Generalversammlung einstimmig gefaßt ist? 3. Hat das Registergericht beim Fehlen des notwendigen Sonderbeschlusses die Eintragung einer Satzungsänderung abzulehnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640941B0175

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