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Aktenzeichen IV 69/35

Datum 25.07.1935

Leitsatz Liegt der Nichtigkeitsgrund der Namensehe schon dann vor, wenn nach dem Willen eines der Eheschließenden die eheliche Lebensgemeinschaft nicht begründet werden soll, oder muß der Wille beider Eheschließenden in dieser Hinsicht übereinstimmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640941C0188

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