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Aktenzeichen I 310/34

Datum 25.05.1935

Leitsatz 1. Muß der Kommittent die Abtretung einer Forderung des Kommissionärs aus dem Ausführungsgeschäft gegen sich gelten lassen, wenn sie an einen Gläubiger des Kommissionärs zu dem Zwecke erfolgt, ihm eine Sicherung zu gewähren? 2. Kommt es für die Rechtswirkungen des Verkaufs von Kommissionsgut durch den Kommissionär darauf an, ob der Kommissionär den Willen hat, das Geschäft für Rechnung des Kommittenten abzuschließen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640941D0190

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