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Aktenzeichen I 346/34

Datum 19.06.1935

Leitsatz 1. Ist ein Richter, der im Urkundenprozeß in einem unteren Rechtszuge bei Erlassung der Entscheidung mitgewirkt hat, im Nachverfahren kraft Gesetzes von der Ausübung des Richteramts in höheren Rechtszügen ausgeschlossen? 2. Kann der im Urkundenprozeß "angebrachtermaßen" abgewiesene Kläger die abgewiesenen Ansprüche in dem nach § 600 Abs. 1 ZPO. im ordentlichen Verfahren anhängig bleibenden Rechtsstreit geltend machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094200199

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