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Aktenzeichen V 431/34

Datum 21.06.1935

Leitsatz Wie erfüllt nach Erledigung des Sicherungszwecks der gesicherte Gläubiger (Fiduziar) seine Pflicht zur Rückgewähr, wenn ihm zur Sicherung seiner Forderung eine Grundschuld in der Weise übertragen worden war, daß er die Abtretungserklärung von dem Gläubiger der Grundschuld, den Grundschuldbrief aber von einem Dritten empfangen hatte, dem daran von dem Grundschuldgläubiger ein Zurückbehaltungsrecht bestellt war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094210202

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