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Aktenzeichen II 264/34

Datum 25.06.1935

Leitsatz 1. Über die Rechtslage im Fall der Nichtigkeit einer eingetragenen Genossenschaft m. beschr. H. vor und nach deren Löschung im Genossenschaftsregister. 2. Sind solchenfalls die bis zur Löschung von der Generalversammlung der Genossenschaft gefaßten Beschlüsse im Innenverhältnis zwischen der Genossenschaft und den Genossen schlechthin als nichtig zu behandeln? 3. Genügt, wenn in der Satzung einer Genossenschaft als Gründe zur Ausschließung von Genossen Nichterfüllung der satzungsmäßig übernommenen Verpflichtungen oder Handeln gegen die Interessen der Genossenschaft angeführt sind, zur Ausschließung schon ein objektiver Verstoß, oder ist schuldhaftes Handeln erforderlich? 4. Ist gegenüber den Einzahlungen, welche die Genossen auf ihren Geschäftsanteil zu leisten haben, schlechthin nur die einseitige Aufrechnung durch die Genossen ausgeschlossen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094250225

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