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Aktenzeichen III 12/35

Datum 23.07.1935

Leitsatz Steht die Verfehlung eines (thüringischen) Grundbuchbeamten (Justizinspektors), der sich unter der Vorspiegelung, er sei für Hinterlegungssachen zuständig, zur Hinterlegung bestimmte Gelder aushändigen läßt und diese unterschlägt, im Zusammenhang mit seinem Amte? Gilt dies auch dann, wenn er die Unterschlagung von vornherein beabsichtigt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094280251

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