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Aktenzeichen II 340/34

Datum 05.07.1935

Leitsatz 1. Bedeutet Zustimmung der Gläubiger zum Einbringen eines Schuldnervermögens in eine Gesellschaft mbH. ohne weiteres den Verzicht auf Inanspruchnahme der Gesellschaft aus § 419 BGB.? 2. Wie wäre ein solcher Verzicht zu Gunsten der erst zu errichtenden Gesellschaft rechtlich zu beurteilen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094290257

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