zurück
Aktenzeichen VII 24/35
Datum 23.08.1935
Leitsatz 1. Unter welchen Umständen darf sich der Versicherer auf eine dem Versicherungsnehmer gesetzte Ausschlußfrist nicht berufen? 2. Bedarf es einer erneuten Fristsetzung, nachdem klargestellt ist, daß der Versicherer die Entschädigung ablehnt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094300298
zurück