zurück

Aktenzeichen III 48/35

Datum 27.08.1935

Leitsatz 1. Wird eine Hypothek, die einem nach Landesrecht bestehenbleibenden Recht im Range vorgeht, im Sinne von § 9 Abs. 2 EG. z.ZVG. beeinträchtigt, wenn der Gläubiger das Grundstück zur Rettung seiner Hypothek ersteht und es nunmehr wegen der bestehengebliebenen Belastung nicht so günstig weiterverkaufen kann, wie wenn die Belastung erloschen wäre? 2. Auf welches Meistgebot ist der Zuschlag zu erteilen, wenn im Fall des § 9 EG.z.ZVG. sowohl auf das Ausgebot mit Bestehenbleiben des Rechts als auch auf das Ausgebot unter dessen Wegfall ein gleich hohes Meistgebot abgegeben wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094320310

Download PDF

zurück